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Steuerplanung und -gestaltung

Häufig beschränkt sich die Tätigkeit des Beraters darauf, bereits realisierte Sachverhalte abzuhandeln. Es verbleibt dabei i.d.R. nur ein geringer Gestaltungsspielraum. Eine vergangenheitsorientierte Beratung überlässt die steuerlichen Auswirkungen oft dem Zufall. Bei der bestehenden hohen Steuerbelastung und dem komplexen Steuerrechtssystem ist es aber erforderlich, vorausschauend Sachverhalte auch im Hinblick auf deren steuerliche Auswirkung zu planen. Lediglich eine rechtzeitige Steuerplanung ermöglicht es, die Position unserer Mandanten zu optimieren. Zukunftsorientierte Steuerplanung ist für uns daher ein wichtiger Bestandteil der Steuerberatung. Der laufende Informationsaustausch mit unseren Mandanten schon in der Phase der Entscheidungsfindung ermöglicht es, frühzeitig gestaltend bei Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuererklärungen aller Art für natürliche Personen und Unternehmen bedeutet für uns mehr als die Unterstützung unserer Mandanten bei der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten.

Unser Einsatz ist erst dann beendet, wenn das Besteuerungsverfahren endgültig abgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für Fälle, bei denen neue Steuerrechtsentwicklungen zu Gunsten unserer Mandanten noch Berücksichtigung finden können.

Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren

Auch wenn das berühmte Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Dabei können Sie sich auf unsere umfangreichen Erfahrungen im Bereich der Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen verlassen. Neben unserer fachlichen Kompetenz bieten wir das notwendige Maß an Fingerspitzengefühl, damit die Interessen unserer Mandanten gewahrt werden. Dies gilt gleichermaßen für den Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Es sind eine Vielzahl von Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Wir beobachten diese Verfahren für Sie und legen bei wichtigen Sachverhalten Einspruch ein, damit unsere Mandanten von positiven Urteilen des Bundesfinanzhofs profitieren.

Verbrauchs- und Verkehrssteuern

Die Bedeutung von Verbrauchs- und Verkehrssteuern (z.B. Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer) am gesamten Steueraufkommen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Oftmals verursachen formelle Fehler die doppelte Belastung eines Vorgangs mit Steuern. Wir informieren unsere Mandanten kompetent über mögliche Risiken und ihre Vermeidung und beraten zeitnah über Rechtsänderungen in diesem Steuergebiet.

Begleitung bei der strafbefreienden Erklärung

Jeder macht einmal einen Fehler. Damit der Fehler ohne Folgen bleibt, ist eine Selbstanzeige möglich – noch. Wir begleiten Sie bei der kooperativen Nacherklärung Ihrer Einkünfte, damit Sie wieder ruhig schlafen können. Herr Frank Scheffner kann Ihnen mit seiner Expertise rund um den Themenkomplex Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung mit seinem Rat zur Seite stehen.

Beratung in internationalen Steuerfragen

Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft erfordert einen kompetenten Ansprechpartner für internationale Steuerfragen. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Direktinvestitionen, Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie Mitarbeiterentsendungen bieten wir eine umfassende steuerliche Beratung, die individuell auf unsere Mandanten zugeschnitten ist. Fragen zum Steuerrecht in anderen Staaten können wir über unsere Mitgliedschaft in der  MGI, einer internationale Vereinigung von Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften kompetent und in Zusammenarbeit mit einem Fachmann vor Ort beantworten.

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