
Wir führen für unsere Mandanten, aber auch für andere Auftraggeber, Unternehmensbewertungen durch.
Dabei berücksichtigen wir, dass sich der Unternehmenswert nicht aus der Addition von Einzelwerten, beispielsweise der Buchwerte von Wirtschaftsgütern abzüglich der Schulden, sondern aus einer Gesamtbewertung der künftigen Ein- und Auszahlungen des Unternehmens ergibt. Darüber hinaus sind auch menschliche Aktivitäten, Produktionsmittel und Rechte sowie gegebenenfalls Synergieeffekte zu berücksichtigen.
Anlässe von Unternehmensbewertungen können gesetzliche Vorschriften oder gerichtliche Nachprüfungen, beispielsweise bei der Abfindung von Gesellschaftern, aber auch der Kauf bzw. Verkauf ganzer Unternehmen, das Ausscheiden von Gesellschaftern, die Sachgründung von Unternehmen, die Erbauseinandersetzung und Schiedsgutachten bzw. Verträge sein.
Methodisch orientieren wir uns bei den Unternehmensbewertungen an den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1 u.a. DCF-Methode, Ertragswertverfahren).
Experte auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung ist in unserem Hause Herr Christian Hoffmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Partner unserer Kanzlei. Herr Hoffmann wurde im Sommer 2015 von der IHK Rhein-Neckar zum Sachverständigen für Unternehmensbewertung öffentlich bestellt und vereidigt und wird regelmäßig als sachverständiger Gutachter in gerichtlichen wie auch schiedsgerichtlichen Verfahren beigezogen.