
Wir betreuen gemeinnützige Institutionen
Gemeinnützige Institutionen kommen vor allem in Form von gemeinnützigen Vereinen, gemeinnützigen GmbHs sowie Stiftungen vor. Gemeinnützige Institutionen sind in der Regel von der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflicht befreit.
Bei gemeinnützigen Institutionen, die sich wirtschaftlich betätigen, gilt die Freistellung von der Steuerabgabepflicht nur beschränkt. Die Freistellung richtet sich nach bestimmten Kriterien und Einnahmegrenzen. Dabei wird unterschieden zwischen
- dem steuerfreien ideellen Bereich
- der steuerfreien Vermögensverwaltung
- dem steuerbegünstigten wirtschaftlichen Zweckbetrieb
- dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Unsere Branchen:
Die Steuerberatungsgesellschaft shp scheffner & hoffmann betreut Vereine, gemeinnützige GmbHs sowie Stiftungen in folgenden Bereichen:
- Altenpflege
- Kinderhilfswerk
- Wohltätige Organisationen
- Gemeinnützige Stiftungen
- Kommunaler Bereich